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Bundesrat will Partikelfilterpflicht bei Baumaschinen beibehalten

Stellungnahme der Wissenschaft lieferte Fakten für die Entscheidungsfindung

Der Bundesrat will die Russpartikelfilterpflicht für Baumaschinen nicht sistieren. Die Regierung beantragt dem Parlament aufgrund neuer Fakten die Ablehnung der Motion Hutter. Als der Bundesrat im August zum ersten Mal die Motion von Nationalrätin Hutter (04.3035) behandelte, tat er dies aufgrund falscher Kostenannahmen. In der Zwischenzeit liegen dazu neue Berechnungen vor ebenso wie eine klare Stellungnahme der Kantone für die Beibehaltung der Filterpflicht. Mit dieser Ausgangslage hat sich der Bundesrat noch einmal mit der Motion befasst.

Stellungnahme der Wissenschaft vom 18. Oktober 2004

Die Motion verlangt die Sistierung der Richtlinie «Luftreinhaltung auf Baustellen «, bis die EU eine entsprechende Regelung erlässt. Gemäss der Richtlinie des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) gilt seit dem 1. September 2003 auf Gross- und Langzeitbaustellen eine Partikelfilterpflicht für grössere Baumaschinen. Mittlere Baumaschinen müssen ab 1. September 2005 mit Partikelfiltern ausgerüstet sein.
Aufgrund der neuen Fakten beantragt der Bundesrat nun dem Parlament die Ablehnung der Motion. Der Einsatz der Partikelfiltertechnik auf Baustellen ist nach Ansicht des Bundesrates technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar. Bereits rund ein Drittel der ausrüstungspflichtigen Baumaschinen in der Schweiz verfügen über einen Partikelfilter. Die Kosten für den Einbau von Filtern bei Baumaschinen auf Grossbaustellen liegen lediglich bei 0,45 Promille des Gesamtbauvolumens der Schweiz. Die Erfahrungen zeigen, dass die Partikelfilter-Systeme in der Praxis einwandfrei funktionieren und eine bedeutende Reduktion des gesundheitsschädigenden Dieselrusses ermöglichen.
(Medienmitteilung des UVEK vom 27. Oktober 2004)

Die Wissenschaft hat mit seiner Stellungnahme zur Entscheidungsfindung beigetragen.

Gestützt auf die Meinung einer grösseren Zahl von Expertinnen und Experten empfahlen die Kommission für Atmosphärenchemie und -physik (ACP) und das Forum ProClim der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (scnat) dringend, die Russpartikelpflicht auf Baumaschinen beizubehalten.

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